var selected; var submitter = null; function submitFunction() { submitter = 1; } function popupWindow(url) { window.open(url,'popupWindow','toolbar=no,location=no,directories=no,status=no,menubar=no,scrollbars=yes,resizable=yes,copyhistory=no,width=100,height=100,screenX=150,screenY=150,top=150,left=150') } function selectRowEffect(object, buttonSelect) { if (!selected) { if (document.getElementById) { selected = document.getElementById('defaultSelected'); } else { selected = document.all['defaultSelected']; } } if (selected) selected.className = 'moduleRow'; object.className = 'moduleRowSelected'; selected = object; // one button is not an array if (document.getElementById('payment'[0])) { document.getElementById('payment'[buttonSelect]).checked=true; } else { //document.getElementById('payment'[selected]).checked=true; } } function rowOverEffect(object) { if (object.className == 'moduleRow') object.className = 'moduleRowOver'; } function rowOutEffect(object) { if (object.className == 'moduleRowOver') object.className = 'moduleRow'; } function popupImageWindow(url) { window.open(url,'popupImageWindow','toolbar=no,location=no,directories=no,status=no,menubar=no,scrollbars=no,resizable=yes,copyhistory=no,width=100,height=100,screenX=150,screenY=150,top=150,left=150') } //-->
|
Apr 07
Elektronische Zigaretten sind kein Arzneimittel und dürfen deshalb vorerst weiter verkauft werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden.
Geklagt hatten ein Hersteller und ein Vertreiber von elektronischen Zigaretten. Sie reagierten mit der Klage auf eine Entscheidung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte, das in zwei Fällen E-Zigaretten als Arzneimittel zur Raucherentwöhnung eingestuft hatte. Damit hätten die Verdampfer einer strengen Zulassung bedurft. Ob die E-Zigarette tatsächlich bei der Rauchentwöhnung hilft, ist umstritten. Ebenso ist ihr Schadenspotenzial nicht eindeutig geklärt.
Das Verwaltungsgericht Köln erklärte, Nikotin könne zwar ein Arzneistoff sein. Bei den fraglichen E-Zigaretten gehe es aber nicht um Entwöhnung, sondern darum, das Verlangen nach Nikotin zu befriedigen.
Vollständiger Artikel: http://www.sueddeutsche.de/gesundheit/nikotin-die-e-zigarette-ist-kein-medikament-1.1324906
Die Herstellung der Liquids wird unter strengster Aufsicht in Apothekenherstellung mit, soweit es möglich ist aus natürlichen Bioaromen hergestellt.
Vielerorts werden Billigangebote gemacht, bei denen es sich um Produkte aus China handelt und niemand genau weiss, was diese beinhalten.
Unsere Liquids für elektrische Zigaretten sind ausschliesslich
aus Apothekenherstellung und unterliegen höchsten Qualitätsansprüchen.
Alle Liquids können mit unterschiedlichen Nikotinstärken angereichert werden, so dass der Verbraucher, wie auch bei der herkömmlichen Zigarette, die entsprechende
Nikotinzufuhr hat.
Sie sind dabei unseren Webshop für Elektische Zigaretten zu betreten.
Bitte bestätigen Sie, dass Sie mindestens 18 Jahre alt sind.
Post-Ident: Bitte halten sie ihren Ausweis für den Postboten zur Altersprüfung bereit.
JA, ich bin Volljährig!
NEIN, ich bin Minderjährig!